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Verein | Ab Freitag Hallentraining OHNE Testpflicht!

Erstellt von BSV-Webredaktion | Datum: | Kategorie:  News
Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

In seiner CoronaSchVO vom 26. Mai 2021 (in der ab 9. Juni 2021 gültigen Fassung) regelt das Land NRW in Paragraph 14 (Absatz 4), dass bei einer NRW-weiten 7-Tages-Inzidenz unter 35 (= Inzidenzstufe 1) "bei der Sportausübung der Verzicht auf Negativtestnachweise" erlaubt ist. Gleichzeitig mit dem Kreis Recklinghausen ist besagte Inzidenz am heutigen Mittwoch den fünften Werktage in Folge unter der v. g. Grenze geblieben und somit gilt ab dem übernächsten Tag diese Regelung. Das hat der Kreis Recklinghausen so eben in seiner Pressemitteilung entsprechend bestätigt.

Damit kann ab Freitag (11. Juni 2021) die Trainingsteilnahme ohne bestätigten Schnelltest der Teilnehmer stattfinden. DENNOCH bitten wir alle Sportler weiterhin um die Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsregelen, die nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Das behinaltet u. a. die Desinfektion von Händen und Bällen vor und nach dem Training sowie die Einhaltung von Mindestabständen. Die Desinfektion der Hallenböden ist nicht mehr erforderlich, Duschen und Toiletten dürfen aktuell leider noch nicht genutzt werden.

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